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1.2 Arbeitsvertrag – Praxisrecht für Therapeuten, Rechtstipps von A bis Z >
< PRESSEMITTEILUNG 5/2012
10.05.2012 Alter: 13 yrs

1.1 Abmahnung – Praxisrecht für Therapeuten, Rechtstipps von A bis Z

1.1 Abmahnung


Die Abmahnung im Arbeitsrecht ist vergleichbar mit der gelben Karte im Fußball. Mit einer Abmahnung

weist der Abmahnende den Abgemahnten auf ein Fehlverhalten hin,


verlangt er arbeitsvertragskonformes Verhalten und


droht er für weitere Verstöße arbeitsrechtliche Konsequenzen an.


Grundsätzlich kann eine Abmahnung auch mündlich ausgesprochen werden, sie wird aber in aller Regel aus Beweiszwecken schriftlich verfasst und dem Abgemahnten ausgehändigt. Die Abmahnung sollte zeitnah zum Fehlverhalten ausgesprochen werden. Gesetzliche Fristen – wie z.B. bei einer Kündigung – gibt es allerdings nicht.

Ausschnitt aus dem Originaltext des Buches “Praxisrecht für Therapeuten, Rechtstipps von A bis Z” von Rechtsanwalt Ralph Jürgen Bährle
Veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung des Springer Verlags
Das Buch beim Springerverlag:

http://www.springer.com/medicine/physical/book/978-3-642-11654-4