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1.11 Geringfügig entlohnte Beschäftigte – Praxisrecht für Therapeuten, Rechtstipps von A bis Z >
< 1.9 Elternzeit – Praxisrecht für Therapeuten, Rechtstipps von A bis Z
15.06.2012 Alter: 13 yrs

1.10 Fortbildung von Mitarbeitern – Praxisrecht für Therapeuten, Rechtstipps von A bis Z

1.10 Fortbildung von Mitarbeitern...


Jeder Praxisinhaber ist darauf angewiesen, dass nicht nur er selbst, sondern auch die angestellten Physiotherapeuten, Logopäden oder Ergotherapeuten stets über einen aktuellen Wissens- und Kenntnisstand verfügen. Viele Arbeitgeber sind daher auch bereit, Fortbildungskosten ganz oder teilweise zu übernehmen, wenn
- das verbesserte Wissen und neu erworbene Kenntnisse den Patienten seiner Praxis zugute kommen,
- er aufgrund der Umsetzung der Fortbildungsergebnisse gegenüber der Krankenkasse neue oder höhere Abrechnungspositionen zu seinen Gunsten geltend machen kann.

Fortbildungspflicht

Eine Fortbildungspflicht für den zugelassenen Heilmittelerbringer oder den fachlichen Leiter einer Praxis ergibt sich aus § 125 Absatz 1 SGB V und den hierzu erlassenen Rahmenempfehlungen bzw. Kassenverträgen.

Ausschnitt aus dem Originaltext des Buches “Praxisrecht für Therapeuten, Rechtstipps von A bis Z” von Rechtsanwalt Ralph Jürgen Bährle.
Veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung des Springer Verlags.
Das Buch beim Springerverlag: www.springer.com/medicine/physical/book/978-3-642-11654-4