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1.7 Bewerbung – Praxisrecht für Therapeuten, Rechtstipps von A bis Z >
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10.06.2012 Alter: 13 yrs

1.6 Befristete Arbeitsverhältnisse – Praxisrecht für Therapeuten, Rechtstipps von A bis Z

1.6 Befristete Arbeitsverhältnisse...


Befristete Arbeitsverträge sind grundsätzlich im Rahmen des § 14 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) erlaubt.

Es werden vier Gruppen von befristeten Arbeitsverträgen unterschieden

Befristete Arbeitsverträge ohne sachlichen Grund bei Neueinstellungen
Befristete Arbeitsverträge ohne sachlichen Grund bei Neugründung
Befristete Arbeitsverträge ohne sachlichen Grund mit Arbeitnehmern über 52 Jahren
Befristete Arbeitsverträge mit sachlichem Grund
1.6.1 Form der Befristungsabrede, Zweck- und Datumsbefristung
Befristungsabrede

Allen befristeten Arbeitsverträgen ist gemeinsam, dass die Befristung der Schriftform bedarf (§ 14 Absatz 5 TzBfG). Dies bedeutet, dass die Vereinbarung, von wann bis wann das Arbeitsverhältnis befristet ist, von Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschrieben werden muss, um wirksam zu sein. Dieses gesetzliche Schriftformerfordernis bezieht sich ausschließlich auf die Befristungsabrede, nicht auf den gesamten Arbeitsvertrag. Die übrigen Arbeitsbedingungen können also auch mündlich vereinbart werden. Der Arbeitgeber muss sie dann durch einen Nachweis nach dem Nachweisgesetz bestätigen.

Ausschnitt aus dem Originaltext des Buches “Praxisrecht für Therapeuten, Rechtstipps von A bis Z” von Rechtsanwalt Ralph Jürgen Bährle
Veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung des Springer Verlags
Das Buch beim Springerverlag: www.springer.com/medicine/physical/book/978-3-642-11654-4