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1.3 Arbeitszeit – Praxisrecht für Therapeuten, Rechtstipps von A bis Z >
< 1.1 Abmahnung – Praxisrecht für Therapeuten, Rechtstipps von A bis Z
20.05.2012 Alter: 12 yrs

1.2 Arbeitsvertrag – Praxisrecht für Therapeuten, Rechtstipps von A bis Z

1.2 Arbeitsvertrag...


Sind sich der Bewerber und der Arbeitgeber einig, dass und zu welchen Bedingungen sie zukünftig miteinander arbeiten wollen, kommt in diesem Moment ein Vertrag zustande. Soll die Beschäftigung in einem Arbeitsverhältnis erfolgen, schließen die Beteiligten einen Arbeitsvertrag. Soll die Beschäftigung im Rahmen einer freien Mitarbeit erfolgen, wird ein Dienstvertrag geschlossen.

Ein Arbeitsvertrag kann formfrei geschlossen werden. Auch ein nur mündlich geschlossener Arbeitsvertrag ist in vollem Umfang gültig. Weil es aber bei mündlich geschlossenen Verträgen immer wieder Unklarheit darüber gibt, was zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart wurde, gibt das Nachweisgesetz (NachwG) jedem Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf einen schriftlichen Nachweis der vereinbarten Arbeitsbedingungen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer innerhalb eines Monats schriftlich mitzuteilen, welche Arbeitsbedingungen gelten. Diese Nachweispflicht entfällt für den Arbeitgeber nur dann, wenn er mit dem Arbeitnehmer einen schriftlichen Arbeitsvertrag abschließt.


Ausschnitt aus dem Originaltext des Buches “Praxisrecht für Therapeuten, Rechtstipps von A bis Z” von Rechtsanwalt Ralph Jürgen Bährle
Veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung des Springer Verlags
Das Buch beim Springerverlag: http://www.springer.com/medicine/physical/book/978-3-642-11654-4